GASPRÜFUNG nach G 607

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Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge nach DVGW Arbeitsblatt G 607

Flüssiggas-Anlagen in Wohn- und Reisemobilen, Wohnwagen und in Mobilheimen müssen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen geprüft werden.
Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.

Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord.
So dient die aktuelle Prüfbescheinigung insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis,
der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert.

Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub:
Viele Campingplatz- und Stellplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.

Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 “Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen” beinhaltet eine umfassende Überprüfung der gesamten Flüssiggasanlage.

Dazu zählt einen Druck- bzw. Dichtigkeitsüberprüfung der Gasleitung und der angeschlossenen Geräte sowie eine Funktionsüberprüfung aller Geräte und technischen Bauteile.

Für Druckregler und flexible Schläuche gibt es übrigens eine gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens10 Jahren.

Aktueller Hinweis:
Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung lediglich für die Hauptuntersuchung (HU) keine Rolle mehr
und das Verkehrsministerium (BMVI) erarbeitet derzeit eine neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht
von Flüssiggasanlagen als eine von der Hauptuntersuchung unabhängige Anforderung.
Aber durch die noch ausstehende Neuregelung sowie die Änderung der HU-Richtlinien hat sich an der Relevanz der Gasprüfungen in Freizeitfahrzeugen de facto nichts geändert!
Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ in Freizeitfahrzeugen ist nach wie vor enorm wichtig.

„Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis,
kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.

Im Klartext:
Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.

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